Psychotherapie – Angebot & Preise


Psychotherapie in Bad Vöslau – Einzelsetting
Mein Motto ist: Qualität vor Quantität

Kosten: € 120,– für 50min
Praxis für Integrative Therapie, Beratung und Therapeutisches Klettern
A-2540 Bad Vöslau, Friesstr. 18-20/18

Ich biete Psychotherapie im Einzelsetting zu folgenden Rahmenbedingungen an:

Dauer der Sitzung und Frequenz:

Eine Sitzung Einzeltherapie dauert in der Regel 50min, aber wir können gerne auch längere Sitzungen zu 75min oder 100min vereinbaren. Die Frequenz der Therapie, ob Sie einmal wöchentlich, 14-tägig oder in noch größeren Abständen kommen, hängt von mehreren Faktoren wie z.B. von Ihren zeitlichen und finanziellen Ressourcen, vom Ausmaß der Problematik oder auch davon ob Sie sich akut in einer Krise befinden, usw. ab.

Kosten Erstgespräch:

Ich empfehle, dass wir uns dafür 75-100min Zeit nehmen, daher belaufen sich die Kosten auf  €180,- bzw. €240,-

1 Einheit à 50min kostet €120,-

1,5 Einheiten à 75min kosten €180,-

Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung ist eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse möglich.  Das bedeutet, dass Sie von der ÖGK 31,50,- , BVAEB 42,40,- und SVS 45,- pro Sitzung rückerstattet bekommen.

Dauer der Psychotherapie:

Die Dauer der psychotherapeutischen Behandlung hängt von der Problematik und Ihrem Therapieziel ab. Wenn es sich um ein schon lange bestehendes und schwerwiegendes Problem handelt, wird die Psychotherapie voraussichtlich länger dauern. Wenn nur ein bestimmtes Symptom beseitigt oder ein einzelnes Problem bewältigt werden soll, kann die Therapie auch nach kürzerer Zeit beendet sein. Die Psychotherapie ist im Idealfall zu Ende, wenn das Therapieziel erreicht und jene Probleme, die in die Therapie geführt haben, bewältigt sind.

Verschwiegenheit:

Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet, dass unsere Gespräche streng vertraulich sind – auch gegenüber nahen Angehörigen oder Behörden. Dadurch ist ein geschützter Rahmen für die Gespräche gewährleistet.

Absageregelung:

Sitzungstermine die nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 24 Stunden vorher per Telefon abgesagt bzw. verschoben werden. Andernfalls verrechne ich, unabhängig vom Grund der Verhinderung, die versäumte Sitzung in voller Höhe und die Rückerstattung durch die Krankenkasse ist für diese Sitzung nicht möglich.